Sehr geehrte Kunden und Kundinnen.
Am 26. Mai 2022 tritt die neue In-Vitro-Diagnostik-Verordnung (EU) IVDR 2017-746 in Kraft. Wir, Laborservice Onken GmbH sind als Importeur und Händler gemäß Artikel 22 zur Identifizierung der Lieferkette von IVD-Produkten verpflichtet. Daher müssen wir gewisse Angaben zum Endverbrauch bzw. zur Endbenutzung an den Hersteller Biochrom Ltd. übermitteln und stetig aktualisieren.
Sofern Sie unsere Biochrom-Produkte für die In-Vitro-Diagnostik anwenden, müssen wir Sie bitten, uns entsprechende Informationen über die bei Ihnen verantwortlichen Personen und der zur Anwendung kommenden Biochrom-Produkten zu geben.
Bitte füllen Sie dazu die unten aufgeführten Felder aus und klicken Sie nach Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung auf Senden.
Sie können Sich hier: auch ein Formular zum Ausfüllen herunterladen, dass Sie uns dann bitte per E-Mail an info@laborservice-onken.de oder per Fax an 06058/1465 zuschicken.
Wir bedanken uns für Ihre Kooperation.
Mit freundlichen Grüßen
Laborservice Onken GmbH